Erschütterungsschutz

Das BImSchG erwähnt auch das Thema Erschütterungen. Es legt jedoch keine verbindlichen Regelungen zu Immissionsgrenzwerten beziehungsweise zu Prognose- und Beurteilungsverfahren für Immissionen infolge von Erschütterungen fest. Daher greift die Bahn bei ihren Planungen auf technische Regeln wie DIN-Normen (vom Deutschen Institut für Normung erarbeitete Normen) oder VDI-Richtlinien (vom Verein Deutscher Ingenieure aufgestellte Richtlinien) und die aktuelle Rechtsprechung zurück.

Wie Erschütterungen entstehen

Fahrende Züge erzeugen mechanischen Schwingungen, die über das Erdreich übertragen werden. Diese Schwingungen breiten sich im Erdreich wellenförmig aus, wobei sie mit der Entfernung abnehmen. Über das Fundament können sie auf ein Gebäude übertragen werden. In den Gebäuden können durch die Schwingungen Wände und Decken vibrieren. Entstehen durch die Schwingungen der Decken und Wände hörbare Schallwellen, spricht man von sogenanntem „sekundärem Luftschall".

Was hilft gegen Erschütterungen?

Die Bahn versucht grundsätzlich, die Belastung durch Erschütterung so gering wie möglich zu halten. Dazu werden Untergründe eingesetzt, die Erschütterungen dämpfen. Überträgt der Untergrund Erschütterungen, können besohlte Bahn-Schwellen oder Unterschottermatten helfen. Unterschottermatten werden zum Schutz vor Erschütterungen unter Schotter, Schwellen und Gleise verlegt.

Erschütterungsschutz im Projekt Reaktivierung Siemensbahn

Im Abschnitt 1.1 vom Bahnhof Jungfernheide bis zum Altarm Spree sowie im Abschnitt 1.2 vom Altarm Spree bis zum Popitzweg sind zum Schutz vor Erschütterungen Unterschottermatten und/ oder besohlte Schwellen vorgesehen.

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