Das Planfeststellungsverfahren

Bevor neue Strecken oder wesentliche Änderungen an vorhandenen Strecken gebaut werden dürfen, muss der aus Zeichnungen, Berechnungen und Erläuterungen bestehende „Plan“ vorher „festgestellt“ und damit genehmigt werden. Für die Genehmigung ist das sogenannte Planfeststellungsverfahren nötig. Dabei handelt es sich um ein förmliches Verwaltungsverfahren.

Als Vorhabenträgerin erstellt die DB die benötigten Unterlagen und reicht diese beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein. Das EBA ist gleichermaßen die zuständige Genehmigungs- und Anhörungsbehörde. Es prüft die Pläne der Bahn und beteiligt die Öffentlichkeit. Alle Belange des Bauvorhabens werden so gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen können ausgeglichen werden. Im letzten Schritt prüft das EBA alle Sachverhalte und erlässt den Planfeststellungsbeschluss. Mit dem Planfeststellungsbeschluss erhält die DB das Baurecht.

Eine Grafik zum Ablauf des Planfeststellungsverfahrens (PDF) können Sie hier herunterladen.

Bei der Reaktivierung der Siemensbahn ist für den Abschnitt 1.1 Bahnhof Jungfernheide – Altarm Spree und die neue Abstellanlage im Abschnitt 1.3b Straße am Schaltwerk – Bahnhof Gartenfeld jeweils ein eigenes Planfeststellungsverfahren nötig.

Video: So läuft das Planfeststellungsverfahren ab

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