Schallschutz & Lärmvorsorge

Schallschutz hat für die Deutsche Bahn und den Gesetzgeber eine hohe Priorität. Gezielte Maßnahmen zur Lärmvorsorge sind deswegen elementarer Bestandteil der Projektplanung und des Planfeststellungsverfahrens. Grundlage dafür sind die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Das Gesetz legt fest, dass beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden dürfen, die nach gegenwärtigem Stand der Technik vermeidbar sein könnten. Dabei unterscheidet die Bahn zwischen Lärmschutz an der Quelle, bei dem Verkehrsgeräusche direkt am Fahrzeug beispielsweise durch leisere Bremssysteme reduziert werden, und Maßnahmen vor Ort, wie etwa Schallschutzwänden oder Schienenstegdämpfern.

Die Grenzwerte für die Lärmvorsorge unterscheiden sich je nach Gebietsklassifizierung (um Beispiel Gewerbegebiet, Kern-, Dorf- und Mischgebiete, Wohngebiete oder Gebiete um Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime). Bei der Lärmvorsorge können sowohl aktive (an der Lärmquelle) als auch passive Maßnahmen (zum Beispiel an Wohnungen) eingesetzt und kombiniert werden. Entlang von Neu- und Ausbaustrecken sind Schallschutzwände in der Regel das erste Mittel der Wahl.

Aktiver Schallschutz

Bei Bahnprojekten ist der Schallschutz an der Strecke eine wesentliche Komponente. Dabei schützt die Bahn die Anwohner:innen mit einer Kombination aus aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen vor dem Schienenverkehrslärm. Aktiv nennt man Maßnahmen, die direkt an den Verkehrswegen liegen. Am häufigsten kommen Schallschutzwände zum Einsatz. Diese bieten eine großflächige Schutzfunktion. Schallschutzwände sind zum Gleis hin hoch absorbierend und verhindern so die Entstehung von Schallreflexionen.

Passiver Schallschutz

Reichen aktive Schallschutzmaßnahmen nicht aus, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, können zusätzlich passive Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Lassen sich aktive Schallschutzmaßnahmen aus technischen, wirtschaftlichen oder topografischen Gründen nicht umsetzen, kann ebenfalls passiver Schallschutz zum Einsatz kommen. Passive Maßnahmen sind schalltechnische Verbesserungen an Gebäuden, wie zum Beispiel der Einbau von Schallschutzfenstern und schalldämmenden Lüftern. Grundsätzlich besteht ein Vorrang der aktiven vor den passiven Maßnahmen.

Schallschutz im Projekt Reaktivierung Siemensbahn

Im Rahmen der Reaktivierung der Siemensbahn sind im Abschnitt 1.1 aktive und passive Schallschutzmaßnahmen geplant. Von der Eisenbahnüberführung (EÜ) Tegeler Weg bis zur EÜ Lise-Meitner-Straße werden Lärmschutzwände errichtet. Für die Viaduktbauwerke des Abschnitts 1.2 sind moderne aktive Lärmschutzmaßnahmen wie Schienenschmieranlagen, Unterschottermatten und/oder besohlte Schwellen vorgesehen. Auf Brückenbauwerke im Planungsabschnitt 1.3, wie beispielweise die Eisenbahnüberführung Quellweg, werden Unterschottermatten angebracht. Zusätzlich wird die geplante Abstellanlage Gartenfeld eingehaust, um den Lärm aus der Wartung/Reinigung der Züge abzuschirmen.

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